Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser rechtlichen Hinweise nichtig sein, so bleiben die anderen Teile der Hinweise weiterbestehen und der nichtige Teil soll von den Vertragsparteien möglichst in dem Sinne interpretiert werden, dass der ursprünglich mit der nichtigen Formulierung beabsichtigte Zweck soweit als möglich weiterbestehen kann.